Hinweisgeberschutz und Whistleblowing: Wenn Sie uns etwas zu sagen haben
Das Einhalten gesetzlicher Vorgaben, interner Regelungen und einer großen Anzahl von fachbezogenen Verhaltensgrundsätzen hat im Forschungsverbund Berlin.e.V. höchste Priorität. Die Reputation und der wissenschaftliche Erfolg unserer Forschungsinstitute setzt Integrität in jeder Hinsicht voraus. Um mögliches Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder der mit uns verbundenen Organisationen und Unternehmen zu entdecken und zu unterbinden, sind verschiedene interne und externe Kontrollmechanismen eingerichtet. Teil dieser Mechanisamen ist auch unser Hinweisgebersystem.
Die Beschäftigten und alle mit unserer Arbeit verbundenen Personen können einfach, schnell und sicher mögliche Verstöße gegen bestimmte Gesetze oder sonstige Vorschriften melden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Meldung abzugeben:
Die ordnungsgemäße, unabhängige und schnelle Bearbeitung Ihrer Meldung ist über unsere Meldekanäle umfassend sichergestellt. Ihre Meldung wird über den gesamten Prozess streng vertraulich behandelt.
Nach Eingang Ihrer Meldung verfahren wir wie folgt:
Sie können sich direkt an folgende zentrale externe behördliche Meldestelle wenden:
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
Gemeinsame Verwaltung und alle Institute
Martin Böhnke
Tel. 030 6392 3335
E-Mail boehnkefv-berlin.de